Competence Center Firmenkunden
Mit unseren digitalen Services unterstützen wir Ihre Kunden dabei, die bKV für ihre Mitarbeiter erlebbarer zu machen.
Die Mitarbeiter können ihre Rechnungen einfach und bequem über die neue Barmenia-App einreichen:
Wir erstellen unter bestimmten Voraussetzungen kundenindividuelle oder vermittlerbezogene Webseiten rund ums Thema Gesundheit und bKV. Auf Wunsch können Dokumente oder auch der Online-Abschluss direkt integriert werden.
Damit es Sinn & Win für alle macht: Wir bieten unter gewissen Voraussetzungen Online-Abschluss-Lösungen für das fakultative Geschäft an, welche auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Kunden angepasst sind.
Die arbeitgeberfinanzierte bKV kann als Sachlohn gewertet werden, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Mitarbeiter übernimmt. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge, welche der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt gewährt, beträgt im Jahr 2023 50 EUR, § 8 Abs. 2 S. 11 EstG-neu. Hierdurch erweitert sich der finanzielle Spielraum für die entsprechende Produktgestaltung, bspw. im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung.
Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter und Monat zusammen mit der bKV weniger als die Freigrenze, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Sprechen Sie uns zu steuer- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen bitte direkt an. Wir beraten Sie im Einzelfall individuell und lösungsorientiert.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenversicherung, die im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages (Kollektivrahmenvertrag) abgeschlossen wird. Vertragspartner, Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist in der Regel der Arbeitgeber. Die Mitarbeiter sind die versicherten Personen und kommen in den Genuss von Vorteilen einer privaten Krankenzusatzversicherung. Die Beiträge sind ohne Alterungsrückstellung kalkuliert und damit vergleichbar günstig.
Voraussetzung für die bKV sind mindestens 5 versicherungsfähige Arbeitnehmer, die von Beginn an versichert werden. Im Budgettarif WellYou pure sind für die Budgetstufe 300 EUR mindestens 10 Personen erforderlich. Für die stationären Produkte und das Krankentagegeldprodukt GetWell Daily sind mindestens 20 Personen erforderlich.
Der Rahmenvertrag läuft zunächst für die Dauer von zwei Jahren und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er vom Versicherungsnehmer durch schriftliche Erklärung nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres ordentlich gekündigt wird.
Für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Mitversichert sind laufende und angeratene Behandlungen, sowie in den Produktgruppen WellYou pure und WellDent fehlende Zähne.
Für die arbeitnehmerfinanzierte bKV gilt: laufende und angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Fehlende Zähne sind nicht mitversichert.
Im Produkt GetWell gibt es eine gestaffelte Gesundheitsprüfung. Laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen – auch im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Entbindung – sind nicht mitversichert.
Nein, die üblichen Wartezeiten für private Krankenversicherungen entfallen. Leistungen können ab Beginn des Versicherungsvertrages in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz gilt somit ab dem 1. Tag.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: