Kollektivgeschäft
Sie haben Interesse für Ihren Kunden die bAV-Verträge im Kollektiv zu vereinbaren? Dann finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen zu den Möglichkeiten für das Kollektivgeschäft.
Bei Fragen zum Abschluss und bestehenden Kollektivverträgen helfen Ihnen gerne die Kollegen des Bereichs Fachunterstützung bAV (Tel. 0221 308 23269) weiter.
Kein Kollektivvertrag
Ohne Kollektivvertrag sind höchstens 19 Personen eines Arbeitgebers versicherbar.
Kurz-Kollektivvertrag
Der Kurz-Kollektivvertrag ist standardisiert und kann für 1-19 zu versichernden Personen mit der Preisklasse E genutzt werden. Soll die Preisklasse K zugrunde gelegt werden, ist keine Begrenzung bei der Personenzahl zu berücksichtigen.
Derzeit sind die Dokumente in Bearbeitung, daher bitte Anforderungen an lv_angebote@gothaer.de schicken.
Individueller Kollektivvertrag
Individuelle Kollektivverträge können ab 10 zu versichernden Personen (innerhalb von 12 Monaten) vereinbart werden. Ab 20 zu versichernden Personen ist zwingend ein individueller Kollektivvertrag mit Rabattierung zu vereinbaren, sofern kein Kurz-Kollektivvertrag mit Preisklasse K abgeschlossen wurde.