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Merkmale einer Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Entscheidet sich ein Unternehmen, die betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durchzuführen, wird es Mitglied (Trägerunternehmen) in der Unterstützungskasse. Diese übernimmt gegen ein geringes Verwaltungshonorar die Administration der betrieblichen Altersversorgung und erbringt notwendige Serviceleistungen. Dazu gehört die Auszahlung der später fällig werdenden Renten- oder Kapitalzahlungen an die Mitarbeiter des Unternehmens oder deren Angehörige.

Zur Finanzierung der Leistungen können Unterstützungskassen Rückdeckungsversicherungen bei einem Lebensversicherungsunternehmen abschließen. Bei den Beiträgen für Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Zuwendungen an die Unterstützungskasse, welche für das Unternehmen Betriebsausgaben darstellen. Bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse bleibt die Bilanz des Unternehmens unberührt. Beim Mitarbeiter sind diese Zuwendungen kein Arbeitslohn und deshalb in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Aus diesem Grund eignet sich die Unterstützungskasse besonders zum Ausgleich großer Versorgungslücken, wie sie häufig bei Gesellschafter-Geschäftsführern oder leitenden Angestellten vorkommen. Unverfallbare Ansprüche sind bei Insolvenz des Unternehmens durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Auch eine Verpfändung der Rückdeckungsversicherung ist möglich. Im Leistungsfall erhält die versorgungsberechtigte Person eine lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung. Diese Leistungen sind entsprechend zu versteuern.

Die Barmenia Überbetriebliche Unterstützungskasse (BÜKA) und die Gothaer Unterstützungskasse sind beide kongruent rückgedeckt bei der Gothaer Lebensversicherung AG.

Funktionsweise am Beispiel Barmenia Überbetrieblichen Unterstützungskasse (BÜKA)

Funktionsweise der Barmenia Überbetrieblichen Unterstützungskasse e. V. (BÜKA)

Das Unternehmen wird als Trägerunternehmen Mitglied der BÜKA und sagt seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen über die BÜKA zu. Die BÜKA wird durch die Pensus Pensionsmanagement GmbH verwaltet. Zur Finanzierung der zugesagten Leistungen schließt die BÜKA Rückdeckungsversicherungen bei der Gothaer Lebensversicherung AG ab. Sofern die Arbeitnehmer unter das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fallen, werden gesetzlich unverfallbare Ansprüche durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz geschützt. Die Beiträge für den gesetzlichen Insolvenzschutz trägt das Unternehmen.

Mehr zur Barmenia Unterstützungskasse (BÜKA)

Leitfaden zur Gothaer Unterstützungskasse

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